- 09.09.2026 Sammlung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräber e.V.
- 07.09.2026 Sperrung Auma-Weidatal, Hospitalstraße 13-17 vom 21.09.2026 bis 02.10.2026
- 07.09.2026 Sperrung L3002 Auma Braunsdorf vom 21.09.2026 bis 30.10.2026
- 02.09.2026 Auma-Weidatal-Bote ist da
- 18.08.2026 Förderung Ehrenamt 2026
- 09.09.2026 Sammlung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräber e.V.
- 07.09.2026 Sperrung Auma-Weidatal, Hospitalstraße 13-17 vom 21.09.2026 bis 02.10.2026
- 07.09.2026 Sperrung L3002 Auma Braunsdorf vom 21.09.2026 bis 30.10.2026
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GEK - Dorfentwicklung
GEK - Dorfregion Auma-Weidatal 2040
L(i)ebenswertes Auma-Weidatal naturnahe und idyllische Wohlfühlorte für alle Generationen
Auma-Weidatal: Ortsteile werden Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung
Mitte September war es offiziell: Im Rahmen einer Fest- und Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Bachra überreichte Colette Boos-John, Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, die Urkunde zur Anerkennung als Förderschwerpunkt an Bürger-meister Dirk Rüdiger. Damit hat sich der Einsatz zahlreicher Bürger:innen und der Verwaltung, die sich in die Erarbeitung des Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK) eingebracht haben, gelohnt. Die Umsetzung kann nun mit finan-zieller Unterstützung von Land, Bund und EU beginnen.
Informationsveranstaltung am 29. Oktober in Staitz
Was steckt hinter dem GEK? Wie sollen sich die Ortsteile entwickeln? Wer kann in den nächsten fünf Jahren Fördermittel für welche Maßnahmen beantragen? Und wie hoch sind die Fördersätze? Diese und weitere Fragen werden am Donnerstag, 29. Oktober, von 18:00 bis 19:30 Uhr im Ver-sammlungssaal der ERVEMA (Staitzer Dorfstraße 44) vorgestellt und beantwortet. Vor Ort sind die Fördergeldstelle (TLLLR Gera) sowie die betreuenden Planer:innen aus Weimar (StadtStrategen und quaas-stadtplaner) anwesend, um auch individuelle Fragen zu klären.
Persönliche Termine zur Beratung und Unterstützung bei der An-tragstellung von Fördermitteln der Dorfentwicklung für das Jahr 2027 können ab sofort bei der Stadtverwaltung angefragt werden.
Durch die Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung eröffnen sich Kommune als auch Privaten, Vereinen, Unternehmen und vielen anderen die Möglichkeit, in den kommenden Jahren bis 2031 Zuschüsse des Landes Thüringen für verschiedenste Maßnahmen der Dorfentwicklung bis hin zu Revitalisierungsmaßnahmen für Brachflächen oder die Einrichtung von lokalen Basisdienstleistungen oder Grundversorgungsangeboten zu beantragen.
Förderfähig sind beispielsweise Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, d.h. an Dächern, Fassaden, Fenstern, Toren und Außentüren, sofern sie sich in Form, Materialität und Gestaltung in das Ortsbild und die Ortstypik einfügen. Auch mit den gestalterischen Maßnahmen
verbundene energetische Sanierungsmaßnahmen sowie die Gestaltung von Außenanlagen sind förderfähige Vorhaben. Bei besonders ortsbildprägenden Grundstücken können sogar Hofbefestigungen und Einfriedungen gefördert werden.
Der Fördersatz für Private beträgt in der Regel 35 %, wobei die Fördersumme pro Objekt aktuell auf 30.000 € begrenzt ist und die Investition mindestens 7.500 € betragen muss. Die Stadt und gemeinnützige juristische Personen, wie beispielsweise Vereine, können mit bis zu 65 % gefördert werden. Auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung und der Basisdienstleistungen können Kleinstunternehmen und auch Gastronomiebetriebe (bis zu 10 Mitarbeitende und max. 2 Mio. Umsatz) Förderung erhalten. Beispielsweise für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, wie Ladenausstattungen, Maschinen o.ä. Hier liegen die Förderquoten und Fördersummen teils höher.
Eine wichtige Voraussetzung und Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln sind eine Vor-Ort-Beratung und eine Stellungnahme zu Ihrem Vorhaben durch das von der Stadt Auma-Weidatal beauftragte Planungsbüro StadtStrategen. Das Büro berät und unterstützt Sie gemeinsam mit dem kooperierenden Büro quaas-stadtplaner bei der Antragstellung und Abrechnung. Die Kosten hierfür werden durch die Stadt übernommen.
Zur Koordination der Beratungsgespräche ist eine Anmeldung bei der Bauverwaltung erforderlich.
Stadt Auma-Weidatal
Marktberg 9 │07955 Auma-Weidatal
Bauverwaltung Tel. 036626/646-28
Web www.rathaus-auma.de
Fördermittelanträge für das Jahr 2027 müssen bis Mitte Dezember 2026 mit dem betreuenden Planungsbüro vollständig abgestimmt sein. Um die Abgabefrist (jeweils der 15.01.für das laufende Jahr) einhalten zu können und hierfür notwendige Vergleichsangebote und weitere notwendigen Unterlagen einzuholen, wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme zur Bauverwaltung empfohlen.
Allgemeine Informationen zur Dorfentwicklung, wie z.B. das Gemeindliche Entwicklungskonzept der Dorfregion Auma-Weidatal, die Förderrichtlinie und Antragsformulare finden Sie auf der Internet-seite www.rathaus-auma.de



