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Tourismusverband Vogtland e.V.
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Flächennutzungsplan und Bebaungspläne

Informationen zum Flächennutzungsplan und zu Bebauungsplänen

Flächennutzungsplan Auma 

 

Der Stadtrat der Stadt Auma-Weidatal hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2026 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Auma mit dem Änderungsbereich Gewerbegebiet „Wöhlsdorfer Straße“ als Voraussetzung für einen Bebauungsplan zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen im Änderungsbereich gefasst. 

 

Das Änderungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geführt werden, so dass sowohl von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren als auch von der Umweltprüfung abgesehen werden kann. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Stadtrat der Stadt Auma-Weidatal hat zudem in der gleichen Sitzung den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Auma mit dem o. g. Änderungsbereich gebilligt und die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB): 02.03. - 08.04.2026

Frist zur Abgabe einer Stellungnahme (gem. § 4 Abs. 2 BauGB): 10.04.2026

Stadt Auma-Weidatal, FNP Auma, 2. Änd. Wöhlsdorfer Str.-Begründung 

Stadt Auma-Weidatal, FNP Auma, 2. Änd. Wöhlsdorfer Str.-Planzeichnung

FNP-Auma- 2. Änd Bekanntmachung Offenlage



 

 

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Wöhlsdorfer Straße“

 

Die Stadt Auma-Weidatal plant die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebietes an der „Wöhlsdorfer Straße“ im Bereich von ehemals durch die Landwirtschaft genutzten Gebäuden und baulichen Anlagen. Hierbei soll das Baurecht für den gekennzeichneten Bereich durch einen Bebauungsplan hergestellt werden.