- 23.04.2026 Achtung: Wöhlsdorfer Straße bis 22.05.2026 gesperrt, Lange Gasse wieder befahrbar, Obere Gasse wie gewohnt Einbahnstraße
- 22.04.2026 Amtsblatt Nr.5 ist erschienen
- 01.04.2026 Auma-Weidatal Bote 04/2026
- 23.04.2026 Achtung: Wöhlsdorfer Straße bis 22.05.2026 gesperrt, Lange Gasse wieder befahrbar, Obere Gasse wie gewohnt Einbahnstraße
- 22.04.2026 Amtsblatt Nr.5 ist erschienen
- 01.04.2026 Auma-Weidatal Bote 04/2026
- 23.04.2026 Achtung: Wöhlsdorfer Straße bis 22.05.2026 gesperrt, Lange Gasse wieder befahrbar, Obere Gasse wie gewohnt Einbahnstraße
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- 23.04.2026 Achtung: Wöhlsdorfer Straße bis 22.05.2026 gesperrt, Lange Gasse wieder befahrbar, Obere Gasse wie gewohnt Einbahnstraße
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- 01.04.2026 Auma-Weidatal Bote 04/2026
Flächennutzungsplan und Bebaungspläne
Informationen zum Flächennutzungsplan und zu Bebauungsplänen
Flächennutzungsplan Auma
Der Stadtrat der Stadt Auma-Weidatal hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2026 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Auma mit dem Änderungsbereich Gewerbegebiet „Wöhlsdorfer Straße“ als Voraussetzung für einen Bebauungsplan zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen im Änderungsbereich gefasst.
Das Änderungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geführt werden, so dass sowohl von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren als auch von der Umweltprüfung abgesehen werden kann. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich öffentlich bekannt gemacht.
Der Stadtrat der Stadt Auma-Weidatal hat zudem in der gleichen Sitzung den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Auma mit dem o. g. Änderungsbereich gebilligt und die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB): 02.03. - 08.04.2026
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme (gem. § 4 Abs. 2 BauGB): 10.04.2026
Stadt Auma-Weidatal, FNP Auma, 2. Änd. Wöhlsdorfer Str.-Begründung
Stadt Auma-Weidatal, FNP Auma, 2. Änd. Wöhlsdorfer Str.-Planzeichnung
Bebauungsplan Gewerbegebiet „Wöhlsdorfer Straße“
Die Stadt Auma-Weidatal plant die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Gewerbegebietes an der „Wöhlsdorfer Straße“ im Bereich von ehemals durch die Landwirtschaft genutzten Gebäuden und baulichen Anlagen. Hierbei soll das Baurecht für den gekennzeichneten Bereich durch einen Bebauungsplan hergestellt werden.
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Vorentwurf -
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB): 07.04. - 09.05.2025
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme (gem. § 4 Abs. 1 BauGB): 15.05.2025
Auma-Weidatal-BPlan_GE_Wöhlsdorfer_Straße_Planzeichnung-VE.pdf
Auma-Weidatal-BPlan_GE_Wöhlsdorfer_Straße_Begründung-VE.pdf
Auma-Weidatal-BPlan_GE_Wöhlsdorfer_Straße_Anl.1-Biotoptypenkarte.pdf
Auma-Weidatal-BPlan_GE_Wöhlsdorfer_Straße_Anl.2-Kartierungsbericht.pdf- Entwurf -
Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB): 02.03. - 08.04.2026
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme (gem. § 4 Abs. 2 BauGB): 10.04.2026
Wöhlsdorfer_Straße_Anlage_BPlan_ GE Wöhlsdorfer Straße_Bekanntmachung 3-2 BauGB_ Offenlage
Auma-Weidatal-BPlan GE Wöhlsdorfer Str.-Anl.1-Biotoptypenkarte
Auma-Weidatal-BPlan GE Wöhlsdorfer Str.-Anl.2-externe_Kompensationsmaßnahme
Auma-Weidatal-BPlan GE Wöhlsdorfer Str.-Anl.3-Kartierungsbericht-Fauna
Auma-Weidatal-BPlan GE Wöhlsdorfer Str.-Anl.4-Schall-Immissionsprognose
Auma-Weidatal-BPlan GE Wöhlsdorfer Str.-Begründung.-E
Auma-Weidatal-BPlan GE Wöhlsdorfer Str.-Planzeichnung-E



