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Informationen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG

Auma-Weidatal, Januar 2025

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der Stadt Auma-Weidatal

 

Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung der einzelnen Gemeinde ergibt sich aus Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan der Stadt Auma-Weidatal liegt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit

vom 17.01.2025 bis einschließlich 31.01.2025

in den Räumen der Stadtverwaltung Auma-Weidatal, Marktberg 9, 07955 Auma-Weidatal während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                Montag              9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

                Dienstag            9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

                Mittwoch           9:00 Uhr – 12:00 Uhr

                Donnerstag        9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

                Freitag               9:00 Uhr – 11:00 Uhr

Außerdem ist der Entwurf zum Lärmaktionsplan der Stadt Auma-Weidatal einsehbar.

Weitere Informationen und die Kartierungsdaten sowie die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen wurden auf der Internetseite des TLUBN zur allgemeinen Einsicht und Information veröffentlicht.

Der notwendige Link dazu lautet: https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul

 

 

 

Auma-Weidatal, März 2023

 

Abschluss der Lärmkartierung 2022

 

Am 30. Juni 2005 trat das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Deutschland in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen die Anforderungen an die Qualität der Lärmminderungsplanung verbessert und vereinheitlicht werden. Danach sind in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen die Lärmbelastung sowie die Anzahl der Betroffenen rechnerisch zu ermitteln und in einer Lärmkartierung zu dokumentieren.

 

In Thüringen existieren keine Ballungsräume und keine relevanten Verkehrsflughäfen, so dass nur das Hauptstraßen- und das Haupteisenbahnnetz kartiert werden. Der Straßenverkehrslärm wird in Thüringen vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) berechnet. Der Schienenverkehrslärm ist zuständigkeitshalber vom Eisenbahnbundesamt (EBA) in allen Bundesländern zu kartieren. Seit 2017 ist das EBA ebenfalls für die Aufstellung von Aktionsplänen gegen den Schienenverkehrslärm zuständig.

 

Die 4. Runde der Lärmkartierung wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00-24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00-06:00 Uhr.

 

Aufgrund der Verpflichtung aus Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie §47e Abs.1 BImSchG i.V.m. §7 der 34. BImSchV und §3 Abs.1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO- informieren wir hiermit, dass die Kartierungsdaten und die aktuelle „Lärmkarte Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen auf der Internetseite des TLUBN zur allgemeinen Einsicht und Information veröffentlicht wurden.

 

Der notwendige Link dazu lautet: https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul

 

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf der Internetseite

https://www.tlubn.thueringen.de/kd veröffentlicht worden. Dabei befinden sich ebenfalls Hinweise zur Handhabung und Benutzung des Kartendienstes. Die veröffentlichten Lärmkarten des TLUBN enthalten auch eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Aussagen.