Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028

Auma-Weidatal

Aufruf zur Mitarbeit als Schöffe/ Schöffin

 

Alle fünf Jahre sind von der Stadt Auma-Weidatal Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Greiz aufzustellen. In diesem Jahr endet die aktuelle Amtszeit der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Für die neue Amtsperiode, die am 01.01.2024 beginnt, werden im Jahr 2023 gewählt.

Es werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt in der Thüringer Justiz haben.

Schöffenwahl

Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl werden von der Stadt Auma-Weidatal - soweit möglich – auf Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung aufgestellt und vom Stadtrat beschlossen. Eine Aufnahme in die Vorschlagslisten bedeutet noch nicht, dass die Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden. Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie urteilen gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen

und -richtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Durch die Einbringung nicht juristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung tragen sie zu einer volksnahen und gerechten Urteilsfindung bei. Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung verwirklicht.

 

Grundsätzlich kann jede/r Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren mit Wohnsitz in Auma-Weidatal Schöffin bzw. Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt.

 

Ausschlusskriterien

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
  2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

Nicht in das Schöffenamt berufen werden können:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
  2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
  3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
  4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
  5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
  6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen:

  1. der Bundespräsident;
  2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
  3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
  4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
  5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
  6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

 

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt bei der Stadtverwaltung Auma-Weidatal, Marktberg 9, 07955 Auma-Weidatal bis zum 30. April 2023 bewerben. Bewerbungen sind formlos möglich, allerdings müssen bis zum Fristende die amtlichen Vordrucke ausgefüllt und unterschrieben sein.

 

Die erforderlichen Formulare sind bei der Stadtverwaltung Auma-Weidatal erhältlich oder können auf der Internetseite der Stadt Auma-Weidatal www.rathaus-auma.de heruntergeladen werden. Telefonische Auskünfte erfolgen unter 036626 64618.

 

Weitere Informationen sind unter den Links

www.schoeffenwahl.de oder www.justiz.thueringen.de/schoeffenwahl zu finden

 

gez. Frank Schmidt

Bürgermeister