Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der Stadt Auma-Weidatal
Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung der einzelnen Gemeinde ergibt sich aus Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan der Stadt Auma-Weidatal liegt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit
vom 17.01.2025 bis einschließlich 31.01.2025
in den Räumen der Stadtverwaltung Auma-Weidatal, Marktberg 9, 07955 Auma-Weidatal während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 11:00 Uhr