Jugendschöffen gesucht

Auma-Weidatal

Für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Damit für die Jahre 2024 bis 2028 die Jugendschöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, sind vom Landkreis Greiz Vorschläge beim Amtsgericht einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden müssen. Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagliste im Landkreis Greiz wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern im Altern von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken. Sie sind mit gleichem Recht und gleicher Stimme in den Hauptverhandlungen beteiligt wie die Berufsrichter. Der Jugendschöffe soll durch seine Berufs- und Lebenserfahrungen ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung bringen. Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollten deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Die Ausübung mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich.
Die Anzahl der Schöffen ist darauf ausgelegt, dass jeder grundsätzlich höchstens zwölf Mal im Jahr eingesetzt wird.
Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagliste für die Wahl als Jugendschöffe können im Landratsamt Greiz, Jugendamt, Dr.-Rathenau-Platz 11, telefonisch unter der Ruf-Nr. 03661/876317 oder per Email unter abgefordert werden.
Im Übrigen ist die Bewerbung für dieses Ehrenamt nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie sollte aber Geburtsname, Familienname, Vorname, Familienstand, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, Beruf und jetzige Tätigkeit sowie frühere Schöffentätigkeiten enthalten. Die Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen wäre von Vorteil.
Die Bewerbungen sind bis zum 31.03.2023 einzureichen!


Mit freundlichen Grüßen
Ilona Roth
Mitarbeiter Pressestelle
E-Mail :  
Tel. 03661/876153