Informationen zu Schneeüberhang und Eiszapfen
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Auma-Weidatal
Laut § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Auma-Weidatal sind Eigentümer verpflichtet, Schneeüberhang und Eiszapfen von Gebäuden unverzüglich zu beseitigen, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zu vermeiden.
Eine Absperrung entlang von Gebäuden (Gehwege) stellt eine unzulässige Sondernutzung nach § 2 i. V. m. § 11 der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Auma-Weidatal (Sondernutzungssatzung) dar. Solche Absperrungen sind sofort zu entfernen. Eine Zuwiderhandlung kann nach § 11 der Sondernutzungssatzung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
gez. Frank Schmidt
Bürgermeister