Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

21. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

23. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 
Tourismusverband Vogtland e.V.
Besucher bisher: 
31316
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Informationen zu Schneeüberhang und Eiszapfen

Auma-Weidatal

Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Auma-Weidatal

Laut § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Auma-Weidatal sind Eigentümer verpflichtet, Schneeüberhang und Eiszapfen von Gebäuden unverzüglich zu beseitigen, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zu vermeiden.

Eine Absperrung entlang von Gebäuden (Gehwege) stellt eine unzulässige Sondernutzung nach § 2 i. V. m. § 11 der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Auma-Weidatal (Sondernutzungssatzung) dar. Solche Absperrungen sind sofort zu entfernen. Eine Zuwiderhandlung kann nach § 11 der Sondernutzungssatzung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

gez. Frank Schmidt

Bürgermeister