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Tourismusverband Vogtland e.V.
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Informationen zum Winterdienst

Auma-Weidatal

Informationen zum Winterdienst

 

Auf Grund der Winterzeit möchten wir allen Straßenanliegern (Verpflichteten nach § 3 i. V. m. §§ 8 und 9 der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Stadt Auma-Weidatal) folgende Hinweise zur Durchführung des Winterdienstes geben:

Alle Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte, deren Grundstück an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angrenzt oder von ihr eine Zufahrt oder Zugang haben sind ebenso wie Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die nur indirekt an öffentlichen Verkehrsflächen angrenzen (Grundstücke, die z.B. durch Stützmauern, Böschungen, Straßen- und Baumgräben, Rasen und Anlagenstreifen etc. getrennt sind), zur Reinigung und zum Winterdienst verpflichtet.

So genannte Hinterlieger (Grundstücke, die nur über ein vor ihnen liegendes Grundstück bzw. einem Privatweg mit der öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen sind), sind gemeinsam mit ihrem Vorderlieger reinigungs- und winterdienstpflichtig.

  • Die Straßenanlieger (Verpflichtete) haben auf eigene Kosten die angrenzenden Gehwege und die Zugänge zu Überwegen von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
  • Die Flächen sind in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr zu beräumen und zu streuen, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
  • Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Der Einsatz von Asche ist unzulässig. Nur bei besonderer Glätte ist ausnahmsweise die Verwendung von Auftausalz zulässig.

Bitte bedenken Sie, dass der Winterdienst nicht schon überall gewesen sein kann, bevor die Bürger ihre Gehwege vom Schnee befreien.

Es wird immer wieder vorkommen, dass der Winterdienst die Straße freischiebt und die Gehwege wieder zu.

Damit müssen die zum Winterdienst Verpflichteten leben. Wenn nötig, ist der Gehweg erneut zu räumen.

 

Ihr Haupt- und Ordnungsamt